Aufgabe, Organe und Entwicklung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Biburger Gruppe
Verbandsgründung am 17.06.1962
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Biburger Gruppe wurde am 17.06.1962 in Mühlhausen von den damaligen Gemeinden Oberulrain, Mühlhausen, Altdürnbuch, Biburg und Hörlbach gegründet.
Von den Verbandsmitgliedern wurden folgende Verbandsräte entsandt: Von der Gemeinde Oberulrain Bürgermeister Wachter, Leonhard Steibl und Johann Schaller; von der Gemeinde Mühlhausen Bürgermeister Bauer, Hans Paintl, Xaver Seidenschwarz und Sylvester Eigner; Von der Gemeinde Alt- dürnbuch Bürgermeister Käsbauer; Von der Gemeinde Biburg Bürgermeister Wallbrunn, Dr. Murmann, Georg Steil, Josef Pollinger und Sebastian Ruland; Von der Gemeinde Hörlbach Bürgermeister Göttfried und Michael Bauer. Versammlungsleiter und Schriftführer war bei der Gründungsversammlung Kreisamtmann Eisenhofer vom Landratsamt Kelheim.
Gründe zur Bildung des Zweckverbandes
Für die Bildung des Zweckverbandes waren folgende Gründe ausschlaggebend:
- Wegen der Brunnen mit Oberflächenwasser wurde der Wassermangel für die Bevölkerung zu einer steten Sorge.
- Das Wasser aus den flachen Brunnen war bakteriologisch nicht einwandfrei.
- Der Feuerschutz war durch Teiche nur mangelhaft gewährleistet
Versorgungsgebiet zum 01.01.2018
Im Landkreis Kelheim
Stadt Abensberg mit den Ortsteilen Lehen, Gaden, Oberhörlbach, Mitterhörlbach und Unterhörlbach Gemeinde Biburg mit allen Ortsteilen Stadt Neustadt a. d. Donau mit den Ortsteilen Mühlhausen, Karpfenstein, Schwaig, Geibenstetten, Umbertshausen, Niederulrain, Oberulrain und Lina.
Im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Gemeinde Münchsmünster. Stadt Geisenfeld mit dem Ortsteil Ilmendorf, Gemeinde Ernsgaden, Stadt Vohburg und die Ortsteile Rockolding, Knodorf, Irsching und Hartacker.
Im Landkreis Eichstätt
Markt Pförring mit dem Ortsteil Gaden.
Ferner bezog die Gemeinde Ernsgaden ihr Trinkwasser vom Zweckverband als Wassergast.
Rechtsgrundlage
Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für ihn gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung, des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und das Kommunalabgabengesetz. Der Zweckverband wird nach der von der Verbandsversammlung erlassenen Verbandssatzung geführt. Er erfüllt seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht.
Organe
Organe des Zweckverbandes sind:
- Die Verbandsversammlung (jede Mitgliedgemeinde entsendet pro 400 Einwohner einen Vertreter. Sie hat jedoch mit mindestens einem Verbandsrat Sitz und Stimme).
- Der Verbandsvorsitzende (Er wird, wie seine Stellvertreter, aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt. Ihm obliegt die Vertretung des Zweckverbandes nach außen).
Aufsicht
Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Kelheim. Die fachliche Überwachung obliegt dem Wasserwirtschaftsamt Landshut.
Aufgabe
Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgung, einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser, das den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen muß.
In seinem Versorgungsgebiet werden derzeit rd. 5.800 Anwesen mit ca. 17.000 Menschen mit hochwertigem Trinkwasser versorgt.
Außerdem wird der Industriepark Münchsmünster, die Fa. SMP in Schwaig, sowie die Audi und die Bundeswehr in Münchsmünster als Großabnehmer mit Wasser beliefert.
Ausblick
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Biburger Gruppe ist auch in Zukunft für Erweiterungen gerüstet, um als leistungsfähiger und zuverlässiger Partner aller Abnehmer Trinkwasser in hervorragender Qualität rund um die Uhr zu liefern.