Zuständigkeit des Zweckverbandes

Der Zweckverband betreibt eine Wasserversorgungsanlage als öffentliche Einrichtung für das Gebiet 

• der Stadt Abensberg
  nur die Gemeindeteile Lehen, Gaden, Oberhörlbach, Mitterhörlbach und Unterhörlbach; 

• der Stadt Geisenfeld
  nur den Ortsteil Ilmendorf; 

• der Stadt Neustadt a. d. Donau
  nur die Gemeindeteile Mühlhausen – ausgenommen alle Grundstücke der Gemarkung Mühlhausen zwischen der KEH 9 (alt) im Westen und der B 299 im Osten, sowie von der Gemarkungsgrenze Neustadt a. d. Donau im Norden bis zur B 16 (neu) im Süden -, Karpfenstein, Schwaig, Geibenstetten, Umbertshausen, Niederulrain, Oberulrain und Lina; 

• des Marktes Pförring
  nur den Gemeindeteil Gaden; 

• der Stadt Vohburg
  nur die Gemeindeteile Vohburg, Hartacker, Knodorf, Irsching und Rockolding;

• der Gemeinde Biburg,

• der Gemeinde Ernsgaden

• der Gemeinde Münchsmünster.

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